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Eintritt in die gymnasiale Oberstufe
Informationen der Eltern und Schüler
Gesetzliche Grundlagen
Aufbau der Oberstufe
- Einführungsphase ab Klassestufe 10 (1 Schuljahr)
- Qualifikationsphase, Klassestufen 11 und 12 (4 Schulhalbjahre/Semester)
Versetzungen
- Mit der Versetzung in Klasse 10 erfolgt der Eintritt in die Einführungsphase. Eine Nichtversetzung ist möglich.
- Mit der Versetzung in Klasse 11 erfolgt der Eintritt in die Qualifikationsphase. Eine Nichtversetzung ist möglich.
- In der Qualifikationsphase gibt es keine Versetzungen mehr. Eine freiwillige Wiederholung eines Schuljahres ist jedoch möglich.
Leistungsbewertung
- … ist in der gesamten Oberstufe einheitlich
* Klausuren in fast allen Fächern,
* komplexe Leistungen als Klausurleistung
* i. A. mindestens drei weitere Noten
* Maßstäbe: Anlagen 1 und 2 am Ende der APVO
- … erfolgt mit Noten in Klasse 10
* keine Klausur in Sp und WPU
* Präsentationsleistung als komplexe Leistung
- … erfolgt mit Punkten ab Klasse 11 durch Aufteilung der Notenbereiche
* keine Bewertung in Berufsorientierung
* keine Bewertung im Projektfachunterricht
–> aber eine bewertete Facharbeit ist möglich
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